Ihr Anspruch

Wie viel steht Ihnen zu?

Die meisten kennen nur die 131 € Entlastungsbetrag. Tatsächlich steht ab Pflegegrad 2 oft ein Vielfaches davon für Unterstützung im Haushalt bereit. Zwei Angaben genügen.

01Ihr Pflegegrad
02Ambulanter Pflegedienst

Nur wenn das Budget für Pflegesachleistungen nicht vollständig für einen Pflegedienst verbraucht wird, lässt sich ein Teil davon für unsere Leistungen einsetzen.

Ihr monatliches Budget

Wählen Sie Ihren Pflegegrad – wir zeigen Ihnen, welcher Betrag für Ihre Alltagshilfe zur Verfügung steht.

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im Monat für Ihre Alltagshilfe

    Alle Angaben sind Richtwerte nach den Leistungsbeträgen 2026 und ersetzen keine Beratung. Über die Bewilligung im Einzelfall entscheidet Ihre Pflegekasse – wir prüfen Ihren Anspruch gern unverbindlich für Sie.

    Ihre Bausteine

    Drei Töpfe, aus denen wir abrechnen.

    Als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie strecken nichts vor und füllen keine Formulare aus.

    01

    Der Entlastungsbetrag

    § 45b SGB XI

    131 € monatlich – bereits ab Pflegegrad 1 und für jeden, der zu Hause lebt.

    • Ab Pflegegrad 1 nutzbar
    • Zweckgebunden für anerkannte Angebote
    • Nicht genutzte Beträge werden übertragen
    02

    Der Umwandlungsanspruch

    § 45a Abs. 4 SGB XI

    Bis zu 40 % Ihrer Pflegesachleistung – wenn Sie diese nicht für einen Pflegedienst verbrauchen.

    • Ab Pflegegrad 2
    • Bei Pflegegrad 2 bis zu 318 € zusätzlich
    • Kein gesonderter Antrag nötig
    03

    Das Entlastungsbudget

    Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

    3.539 € im Jahr, seit Juli 2025 in einem gemeinsamen Topf – für stundenweise Entlastung.

    • Ab Pflegegrad 2
    • Ihr Pflegegeld bleibt bestehen
    • Flexibel über das Jahr einsetzbar

    Wichtig zu wissen: Nicht genutzte Entlastungsbeträge werden in die Folgemonate übertragen – Restbeträge aus dem Vorjahr verfallen aber am 30. Juni. Wir behalten das für Sie im Blick und melden uns rechtzeitig.

    Was wir übernehmen

    Den Papierkram machen wir.

    Anträge, Nachweise, Abrechnung: Um den bürokratischen Teil kümmern wir uns, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

    Unverbindliche Erstberatung

    Wir schauen uns Ihren Bescheid an und zeigen Ihnen, welche Mittel ungenutzt bleiben.

    Abrechnung mit der Kasse

    Wir kommunizieren mit Ihrer Pflegekasse und rechnen direkt ab. Sie zahlen nichts vor.

    Übersicht behalten

    Sie bekommen von uns regelmäßig eine Aufstellung über genutzte Stunden und Budgets.

    Häufige Fragen

    Das fragen uns viele.

    Viele zögern, weil sie nicht wissen, worauf sie sich einlassen. Diese Fragen hören wir am häufigsten.

    Muss ich die Kosten vorstrecken?

    Nein. Als anerkannter Anbieter rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Um die Zahlungsabwicklung müssen Sie sich nicht kümmern.

    Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine reine Sachleistung und kann nur über zugelassene Anbieter wie uns genutzt werden.

    Das schließt uns nicht aus. Der Entlastungsbetrag steht Ihnen ohnehin zu. Und was am Monatsende vom Sachleistungsbudget übrig bleibt, lässt sich anteilig für unsere Leistungen einsetzen.

    Ihre Frage ist nicht dabei?
    Rufen Sie uns an – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, auch wenn daraus kein Auftrag wird.

    033207 319 636
    Persönlich erreichbar,
    Mo–Fr 8–16 Uhr