FINANZIERUNG & SICHERHEIT

Ihre Ansprüche: So wird Alltagshalt finanziert

Wer Unterstützung im Alltag sucht, muss die Kosten oft nicht allein tragen. Als anerkannter Dienstleister für Unterstützungsangebote im Alltag nach § 45a SGB XI können wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Das bedeutet für Sie: maximale Entlastung bei minimaler Bürokratie.

01 Der Entlastungsbetrag (§ 45a SGB XI)

Die Basis für jeden Haushalt

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf 131 € monatlich.

  • Zweckgebundenheit: Dieses Geld ist speziell für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag vorgesehen – dazu zählen unsere Leistungen in Hauswirtschaft und Begleitung.

  • Anspar-Modell: Wenn Sie den Betrag in einem Monat nicht voll ausschöpfen, wird der Restbetrag in die Folgemonate übertragen.

  • Stichtag: Achten Sie darauf, dass angesparte Beträge aus dem Vorjahr am 30. Juni des Folgejahres verfallen. Wir beraten Sie gerne, wie Sie diese Mittel rechtzeitig sinnvoll einsetzen.

02 Das neue Entlastungsbudget (ab 2026)

Maximale Flexibilität für pflegende Angehörige

Seit 2026 sind die Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Budget gebündelt. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen jährlich 3.539 € zur Verfügung.

  • Stundenweise Entlastung: Dieses Budget ist ideal, um regelmäßige Freiräume für pflegende Angehörige zu schaffen.

  • Keine Kürzung des Pflegegeldes: Wenn wir Sie stundenweise unter 8 Stunden pro Tag entlasten, bleibt Ihr monatliches Pflegegeld in voller Höhe bestehen.

  • Individuelle Nutzung: Ob für den Wocheneinkauf, Begleitung zu Terminen oder einfach Zeit für sich selbst – dieses Budget ist Ihr Joker für mehr Lebensqualität.

03 Die Kombinationsleistung

Das Beste aus beiden Welten Für alle, die von Angehörigen gepflegt werden, aber punktuell professionelle Unterstützung wünschen, bietet die Pflegekasse die Kombinationsleistung an.

  • Anteiliges Pflegegeld: Das Pflegegeld wird anteilig weitergezahlt, sofern die Sachleistungen (die wir erbringen) im jeweiligen Monat nicht vollständig ausgeschöpft werden.

  • Dynamische Anpassung: Die Leistungen lassen sich jeden Monat flexibel an Ihren tatsächlichen Bedarf anpassen.

HÄUFIGE FRAGEN (FAQ)

Nein. Als anerkannter Dienstleister rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich nicht um die Zahlungsabwicklung kümmern.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes (MD). Eine Abrechnung ist rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung möglich.

Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine reine Sachleistung. Er kann nur über zugelassene Dienste wie Alltagshalt genutzt werden.

SERVICE-CHECK: WAS WIR FÜR SIE TUN

Wir analysieren Ihren Bescheid und zeigen Ihnen ungenutzte Potenziale auf.

Wir übernehmen die Kommunikation und Abrechnung mit der Pflegekasse für Sie.

Sie erhalten von uns regelmäßige Aufstellungen über die genutzten Stunden und Budgets.

Ihr direkter Draht zu uns:
Rufen Sie uns unter 033207/319636 an oder schreiben Sie an info@alltagshalt.de. Wir finden gemeinsam den Weg zu Ihrer optimalen Entlastung.